Rechtsgebiet
Kündigung erhalten, Lohn offen, Streit ums Arbeitszeugnis oder eine Aufhebungsvereinbarung auf dem Tisch? Im Arbeitsverhältnis steht viel auf dem Spiel. Ich setze Ihre Ansprüche klar und konsequent durch, für Arbeitnehmende wie für Arbeitgeber.
Arbeitsrechtliche Konflikte sind oft auch persönlich belastend. Umso wichtiger ist eine nüchterne Einschätzung: Was steht Ihnen zu, was ist realistischerweise durchsetzbar und welche Schritte lohnen sich?
Ich sage Ihnen offen, wie ich Ihre Chancen und Risiken einschätze, und vertrete Sie dann konsequent, auf dem Verhandlungsweg oder, wenn nötig, vor Gericht. Immer Ihren Interessen folgend und ergebnisorientiert.

Prüfung der Kündigung auf Missbräuchlichkeit oder Feststellung, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, Einsprache fristgerecht erheben, Entschädigung geltend machen.
Offener Lohn, Überstunden, Ferienabgeltung, Bonus, Ansprüche beziffern und durchsetzen, von der Klage bis zur Vollstreckung.
Anspruch auf ein wohlwollendes, wahres Zeugnis durchsetzen und negative Kodierungen korrigieren.
Angebotene Vereinbarung vor der Unterschrift prüfen, damit Sie keine teuren Nachteile übersehen.
Gültigkeit und Grenzen des Konkurrenzverbots prüfen, Freistellungen formulieren.
Arbeitsverträge rechtssicher redigieren und prüfen, für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmende.
Zusammenarbeit
Sie schildern mir Ihre Situation. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken.
Wir legen das Vorgehen gemeinsam fest, transparent zu Aufwand und Kosten. Wo eine Einigung Ihren Interessen dient, suche ich sie; wo es nötig ist, vertrete ich Sie konsequent vor Gericht.
Ich vertrete Ihre Interessen auf dem Verhandlungsweg und, wenn nötig, vor der Schlichtungsbehörde und dem Gericht, bis Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Häufige Fragen
Für Arbeitnehmende und für Arbeitgeber. Ich prüfe Ihr Anliegen, Ihre Ansprüche und bespreche mit Ihnen die für Sie beste Strategie.
Lassen Sie die Kündigung rasch prüfen. Bei missbräuchlicher Kündigung ist in der Regel eine fristgerechte schriftliche Einsprache bis zum Ende der Kündigungsfrist nötig. Ich sage Ihnen, ob und wie sich Wehren lohnt.
Angeordnete oder betrieblich nötige Überstunden sind grundsätzlich zu entschädigen oder zu kompensieren, sofern nichts Gültiges anderes vereinbart wurde. Entscheidend ist, dass die Überstunden belegt sind.
Oft ja, gerade bei Aufhebungsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. Wer die Folgen kennt, bevor er unterschreibt, vermeidet teure Nachteile.
Erste Einschätzung
Schildern Sie mir Ihr Anliegen, Sie erhalten eine ehrliche erste Einschätzung. Persönlich und direkt.