Rechtsgebiet
Kündigung erhalten, Mietzins zu hoch, Streit um Nebenkosten oder Mängel? Die Geltendmachung von Ansprüchen im Mietrecht ist oft an kurze Fristen gebunden. Ich prüfe Ihre Ansprüche und setze Ihre Rechte konsequent durch, für Mieter und Vermieter.
Die meisten Menschen haben früher oder später, selten zu einem guten Zeitpunkt, eine mietrechtliche Streitigkeit. Gerade in Zürich, wo Wohnraum knapp und teuer ist, lohnt sich die genaue Prüfung Ihrer Rechte: bei einer Mietzinserhöhung, einer strittigen Nebenkostenabrechnung oder einer Kündigung.
Ich verschaffe Ihnen zuerst eine ehrliche Einschätzung Ihrer Ausgangslage. Erst danach entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen, verständlich erklärt, mit transparenter Kommunikation zu Aufwand und Kosten.

Kündigung auf Formgültigkeit und Missbräuchlichkeit prüfen, fristgerecht anfechten und das Mietverhältnis erstrecken.
Mietzinserhöhung anfechten, Herabsetzung bei gesunkenem Referenzzinssatz verlangen, Nebenkostenabrechnungen prüfen.
Mängel korrekt rügen, Mietzins hinterlegen und Herabsetzung oder Schadenersatz durchsetzen.
Mietverhältnis beendet, Mietobjekt aber nicht zurückgegeben. Vermieterseitig setze ich die Rückgabe durch, mieterseitig unterstütze ich Sie bei der Abwehr eines Ausweisungsbegehrens.
Streit um Mängelprotokoll, Rückgabe und Mietkaution sachlich und durchsetzungsstark klären.
Mietvertrag vor der Unterschrift prüfen, damit Sie von Anfang an wissen, worauf Sie sich einlassen.
Zusammenarbeit
Sie schildern mir Ihre Situation. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Rechte, der Fristen und der realistischen Erfolgsaussichten.
Wir entscheiden gemeinsam über die nächsten Schritte, transparent zu Aufwand und Kosten. Wo eine Einigung zum Ziel führt, suche ich sie.
Ich vertrete Sie vor Schlichtungsbehörden und vor Gerichten, in Zürich wie in der ganzen (deutschsprachigen) Schweiz, sachlich, beharrlich und immer mit Blick auf Ihr Ziel.
Häufige Fragen
Beide. Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter.
Sehr schnell. Eine Kündigung ist innert 30 Tagen anzufechten und/oder innert gleicher Frist eine Erstreckung zu beantragen. Diese Frist ist kurz, wird sie verpasst, verwirkt das Anfechtungs- und Erstreckungsrecht. Melden Sie sich zeitnah.
In den meisten mietrechtlichen Streitigkeiten ja. Vor einem Gerichtsentscheid muss die Sache der Schlichtungsbehörde unterbreitet werden. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos; ich vertrete Sie dabei.
Die Kosten richten sich nach Aufwand und Schwierigkeit Ihres Falles. Bereits beim Erstkontakt informiere ich Sie transparent über das Honorar, fair und nachvollziehbar, ohne Überraschungen.
Erste Einschätzung
Schildern Sie mir Ihr Anliegen, Sie erhalten eine ehrliche erste Einschätzung. Persönlich und direkt.