Mietrecht
Ob Kündigung, Mietzins oder Mängel im Mietobjekt: Oft steht im Mietrecht viel auf dem Spiel. Ich vertrete Mieter sowie Vermieter in Zürich und der gesamten Schweiz engagiert und zielorientiert.
Das schweizerische Mietrecht ist im Obligationenrecht detailliert geregelt und die Rechtsprechung dazu entwickelt sich laufend fort. Gerade in der Stadt Zürich, wo Wohnraum knapp und teuer ist, lohnt sich eine genaue Prüfung Ihrer Rechte, sei es bei einer Mietzinserhöhung, einer strittigen Nebenkostenabrechnung oder einer Kündigung mit allfälliger Ausweisung.
Ich verschaffe Ihnen vorab eine klare und verständliche Einschätzung Ihrer Ausgangslage sowie der realistischen Erfolgsaussichten. Danach entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen, auf dem Verhandlungsweg oder, wenn nötig, vor der Schlichtungsbehörde und dem Mietgericht.
Viele mietrechtliche Ansprüche sind an kurze Fristen gebunden. Eine Kündigung etwa lässt sich nur innert 30 Tagen anfechten (Art. 273 OR), danach ist das Anfechtungsrecht verwirkt, und auch bei Mietzinserhöhungen oder sonstigen einseitigen Vertragsanpassungen sind Fristen zu berücksichtigen und Formalien einzuhalten. Eine rechtzeitige Einschätzung Ihrer Rechte, um Fristen zu wahren, macht häufig Sinn.
In den allermeisten Mietstreitigkeiten ist zuerst der Gang an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen erforderlich. Kann dort keine Einigung erzielt werden, hat das Mietgericht des jeweiligen Bezirks zu entscheiden. Ich vertrete Sie im ganzen Kanton Zürich, von der ersten Beratung bis zum Urteil, und behalte dabei stets Ihre Interessen und Ziele im Blick.
Häufige Fragen
Sobald eine Kündigung, eine Mietzinserhöhung oder eine grössere Nebenkostenforderung im Raum steht und Fristen laufen. Eine frühe Einschätzung verhindert, dass Sie wichtige Anfechtungsfristen verpassen, diese betragen im Mietrecht häufig nur 30 Tage.
In den meisten mietrechtlichen Streitigkeiten ist das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde in Mietsachen obligatorisch, bevor die Gerichte entscheiden. Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenlos. Ich begleite und vertrete Sie bereits in diesem Verfahren.
Sie erhalten vor jeder wesentlichen Tätigkeit eine transparente Information zu Aufwand und Kosten. Die Konditionen sind fair und nachvollziehbar, ohne Überraschungen.
Eine Mietzinserhöhung muss auf dem amtlichen Formular mit Begründung und unter Einhaltung von bestimmten Fristen mitgeteilt werden. Sie können sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten, etwa wenn sie missbräuchlich ist oder sonstwie an einem Mangel leidet. Ich prüfe Formular, Begründung und Höhe für Sie.
Ja. Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Herabsetzung des Mietzinses. Der Anspruch wird mit einem begründeten Begehren geltend gemacht; bei Ablehnung entscheidet die Schlichtungsbehörde. Ich berechne Ihr Senkungspotenzial und stelle das Begehren.
Für Mieter und Vermieter in der ganzen Schweiz. Ich prüfe Ihre konkrete Ausgangslage, Ihre Ansprüche und bestimme mit Ihnen die beste Strategie.
Erste Einschätzung
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