Arbeitsrecht
Im Arbeitsverhältnis steht oft viel auf dem Spiel, finanziell und persönlich. Ich vertrete Ihre Interessen im Arbeitsrecht klar und setze mich dafür ein, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Feld, das Arbeitnehmenden wie Arbeitgebern immer wieder knifflige Fragen stellt: von der Vertragsgestaltung über Abmahnung und Kündigung bis zur Durchsetzung von Lohn- und Entschädigungsforderungen.
Ich beurteile Ihre Situation, gebe Ihnen eine klare Einschätzung und vertrete Ihre Interessen konsequent, auf dem Verhandlungsweg oder vor Gericht. Dabei behalte ich das Ergebnis im Blick, das für Sie zählt.
Zürich ist der grösste Arbeitsmarkt der Schweiz. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht Zürich ausgetragen oder, je nach Bezirk, vor dem zuständigen Bezirksgericht. Bei tieferen Streitwerten ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos, der Zugang zum Gericht für berechtigte Ansprüche daher erleichtert.
Ob Arbeitsvertrag, Bonus, Überstunden, Arbeitszeugnis, Freistellung oder Konkurrenzverbot: Viele Ansprüche hängen an Details. Eine frühe Beratung verschafft Ihnen Klarheit, verhindert Fehler und stärkt Ihre Verhandlungsposition.
Häufige Fragen
Für Arbeitnehmende und für Arbeitgeber. Ich prüfe Ihre konkrete Ausgangslage, Ihre Ansprüche und bestimme mit Ihnen die beste Strategie.
Oft ja. Wer früh weiss, welche Rechte und Fristen bestehen, ist besser gewappnet.
Ja. Wenn keine aussergerichtliche Lösung erzielt werden kann, vertrete ich Sie vor den zuständigen Schlichtungsbehörden und Gerichten, in Zürich wie in der ganzen (deutschsprachigen) Schweiz.
Sie haben Anspruch auf ein vollständiges und wahres Zeugnis, das wohlwollend formuliert ist und Ihr Fortkommen nicht unnötig erschwert (Art. 330a OR). Unklare Codes oder unzulässige Formulierungen lassen sich korrigieren; nötigenfalls setze ich die Berichtigung durch.
Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot ist nur unter engen Voraussetzungen verbindlich und muss nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen begrenzt sein (Art. 340 ff. OR). Es fällt zudem dahin, wenn der Arbeitgeber ohne begründeten Anlass kündigt. Ich prüfe, ob Ihr Verbot durchsetzbar ist.
Der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung kann sinnvoll sein, muss aber im Sinne beider Vertragsparteien erfolgen, denn der Arbeitnehmer verzichtet damit oft auf Schutzbestimmungen wie Sperrfristen oder Kündigungsfristen. Unterschreiben Sie nicht unter Druck. Ich prüfe das Angebot und verhandle für Sie eine faire, ausgewogene Lösung.
Erste Einschätzung
Schildern Sie mir Ihr Anliegen, Sie erhalten eine ehrliche erste Einschätzung. Persönlich und direkt.